Distanz schaffen. Beziehung ermöglichen. Entwicklung begleiten.
Ein intensivpädagogisches, klientenzentriertes Reise- und Auszeitprojekt gemäß § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII — für junge Menschen ab 12 Jahren, die durch herkömmliche Hilfesettings nicht mehr angemessen erreicht werden.
Ein mehrphasiges Reiseprojekt
Respirare TimeOut ist kein stationäres Angebot mit festem Standort, sondern arbeitet bewusst mit Ortswechsel und kurzfristig angemieteten Unterkünften als pädagogischem Mittel.
Vorbereitungs- und Startphase
Aufbau der pädagogischen Beziehung, Klärung von Erwartungen und Regeln, erste erlebnispädagogische Elemente. Gleichzeitig Clearingphase: Einschätzung von Belastbarkeit, Motivation und Mitwirkungsfähigkeit.
Erlebnis- und Erprobungsphase
In naturnahen Regionen, bewegungs- und handlungsorientiert. Fokus auf Durchhaltevermögen, Kooperationsfähigkeit und Umgang mit Herausforderungen — als vertiefendes Clearing für die Hauptphase.
Hauptphase
Ruhige, ländlich geprägte Umgebung im Inland, Schwerpunkt Niedersachsen. Selbstversorgung, Alltagsverantwortung und kontinuierliche 1:1-Begleitung durch eine feste Fachkraft — rund um die Uhr, sieben Tage die Woche.
Abschlussphase
Strukturierte Reflexion des Erlebten, Einschätzung der Entwicklung und Empfehlungen für die Anschlusshilfe — vorbereitet in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.
Anschlussperspektive statt Bruch: Bereits während der Maßnahme wird die Rückführung in ein anschlussfähiges Hilfesetting vorbereitet. Sofern die Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, kann dies eine Anschlussperspektive in Respirare Startpunkt sein — dadurch entfällt ein erneuter Beziehungsaufbau bei einem Trägerwechsel. Ist das im Einzelfall nicht passend, arbeitet Respirare an einer geeigneten externen Anschlusslösung im Netzwerk seiner Kooperationspartner.
Für wen Respirare TimeOut geeignet ist
Respirare TimeOut richtet sich an Mädchen und Jungen ab 12 Jahren, in begründeten Einzelfällen auch an jüngere Kinder. Das Angebot ist besonders für junge Menschen mit komplexem, erhöhtem Unterstützungsbedarf gedacht, bei denen bisherige Hilfen nicht ausreichend greifen oder an ihre Grenzen stoßen — auch für Jugendliche, die in herkömmlichen Hilfeangeboten nicht oder nicht mehr angemessen erreicht werden. Ziel ist zunächst Stabilisierung, dann die gemeinsame Entwicklung neuer Perspektiven.
Einzugsgebiet: bundesweit, unabhängig vom Sitz des zuständigen Jugendamtes.
Je nach individuellem Hilfebedarf und Hilfeplanung können ergänzend weitere Rechtsgrundlagen des SGB VIII hinzukommen.
Ausschlusskriterien
- Manifeste Suchtstörungen
- Stark chronifizierte, attestierte Schizophrenie sowie schizotype und wahnhafte Störungen
- Schwergradige, manifeste geistige und/oder körperliche Behinderungen
- Tendenzen zu Enuresis und Enkopresis
Fachliche Absicherung
Die pädagogische Arbeit wird mit 1,5 Personalstellen sichergestellt, sodass Urlaub, Vertretung und Krankheit zuverlässig abgedeckt sind. Die Fachaufsicht übernimmt eine sozialpädagogische oder psychologische Fachkraft mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung.
Ergänzend finden regelmäßige Fachberatung durch eine externe pädagogische Leitung sowie Fall- und Fachsupervision statt. Ein transparentes, altersgerechtes Beschwerdemanagement inklusive mobilem Telefon ist während der gesamten Maßnahmedauer gewährleistet.
Die vollständige Leistungsbeschreibung senden wir Fachkräften auf Anfrage gerne per E-Mail zu.